top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Equiart – Jana Nüesch, Wingertenstrasse 35, 8322 Madetswil

​

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verkäufe von Equiart: Sattelkontrollen, Sattelanpassungen, Sattelanproben, Testsattel-Miete, Sattelverkauf und Kommissionsverkauf. Mit der Terminvereinbarung, Bestellung oder Bezahlung akzeptierst du diese AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.

​

2. Termine und Absagen

Termine vereinbarst du per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenlos. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen verrechne ich 50 % des Terminpreises. Bin ich bereits unterwegs, kommen die Fahrtkosten dazu. Muss ich einen Termin absagen, entstehen dir keine Kosten und wir suchen gemeinsam einen neuen Termin.

​

3. Preise und Zahlung

Es gelten die Preise gemäss aktueller Preisliste auf equiart.ch bzw. gemäss Terminprotokoll. Fahrtkosten werden mit CHF 1.– pro Kilometer verrechnet. Bezahlt wird per TWINT, bar oder auf Rechnung. Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar.

​

4. Beratung

Meine Beurteilung und Empfehlungen beruhen auf meinem Fachwissen und auf dem Zustand von Pferd und Sattel am Termin. Rücken und Muskulatur eines Pferdes verändern sich laufend, deshalb empfehle ich regelmässige Kontrollen. Meine Beratung ersetzt keine tierärztliche Untersuchung.

​

5. Testsättel

Während der Testzeit haftest du für alle Schäden am Testsattel und am Zubehör. Der Sattel muss spätestens am 8. Tag auf die Post gebracht oder nach Absprache persönlich zurückgebracht werden, sonst verrechne ich CHF 20.– pro zusätzlichen Tag. Alle weiteren Bedingungen regelt der jeweilige Testsattel-Vertrag.

​

6. Sattelverkauf

Occasionssättel werden im besichtigten bzw. getesteten Zustand verkauft. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für neue Sättel gilt die Garantie des Herstellers.

​

7. Kommissionsverkauf

Für den Kommissionsverkauf gilt der jeweils schriftlich abgeschlossene Kommissionsvertrag.

​

8. Haftung

Ich arbeite sorgfältig und nach bestem Wissen. Für Schäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Probereiten erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle sowie für Schäden, die durch das Pferd entstehen, übernehme ich keine Haftung.

​

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Equiart.

​

Stand: Oktober 2026

bottom of page