Allgemeine Geschäftsbedingungen
Equiart – Jana Nüesch, Wingertenstrasse 35, 8322 Madetswil
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1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verkäufe von Equiart: Sattelkontrollen, Sattelanpassungen, Sattelanproben, Testsattel-Miete, Sattelverkauf und Kommissionsverkauf. Mit der Terminvereinbarung, Bestellung oder Bezahlung akzeptierst du diese AGB. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind.
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2. Termine und Absagen
Termine vereinbarst du per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenlos. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen verrechne ich 50 % des Terminpreises. Bin ich bereits unterwegs, kommen die Fahrtkosten dazu. Muss ich einen Termin absagen, entstehen dir keine Kosten und wir suchen gemeinsam einen neuen Termin.
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3. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss aktueller Preisliste auf equiart.ch bzw. gemäss Terminprotokoll. Fahrtkosten werden mit CHF 1.– pro Kilometer verrechnet. Bezahlt wird per TWINT, bar oder auf Rechnung. Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar.
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4. Beratung
Meine Beurteilung und Empfehlungen beruhen auf meinem Fachwissen und auf dem Zustand von Pferd und Sattel am Termin. Rücken und Muskulatur eines Pferdes verändern sich laufend, deshalb empfehle ich regelmässige Kontrollen. Meine Beratung ersetzt keine tierärztliche Untersuchung.
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5. Testsättel
Während der Testzeit haftest du für alle Schäden am Testsattel und am Zubehör. Der Sattel muss spätestens am 8. Tag auf die Post gebracht oder nach Absprache persönlich zurückgebracht werden, sonst verrechne ich CHF 20.– pro zusätzlichen Tag. Alle weiteren Bedingungen regelt der jeweilige Testsattel-Vertrag.
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6. Sattelverkauf
Occasionssättel werden im besichtigten bzw. getesteten Zustand verkauft. Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen. Für neue Sättel gilt die Garantie des Herstellers.
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7. Kommissionsverkauf
Für den Kommissionsverkauf gilt der jeweils schriftlich abgeschlossene Kommissionsvertrag.
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8. Haftung
Ich arbeite sorgfältig und nach bestem Wissen. Für Schäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Probereiten erfolgt auf eigenes Risiko. Für Unfälle sowie für Schäden, die durch das Pferd entstehen, übernehme ich keine Haftung.
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9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Equiart.
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Stand: Oktober 2026